Kreditkarte trotz Privatinsolvenz

Wer in eine Privatinsolvenz gerät, hat meist den Makel des Versagens an sich heften. Und ist es nicht schon schlimm genug, dass der öffentliche Ruf ruiniert ist, kann man auch nur begrenzt am öffentlichen Leben teilhaben. So muss jede finanzielle Transaktion mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt und damit jedes Bargeldgeschäft vorher abgesegnet werden. Ein Kredit wird jemandem, der in einer Privatinsolvenz steht, schon gar nicht gewährt.

Und so verhält es sich auch mit einer Kreditkarte. Da das Kreditkartenunternehmen dem Karteninhaber - wenn auch einen geringen - Kredit gewährt und durch den Besitz einer Kreditkarte somit auch die Schufa benachrichtigt werden muss, bekommt ein Schuldner, der sich in der Privatinsolvenz befindet, keine Kreditkarte. Es gibt aber eine Möglichkeit, eine Kreditkarte ohne Schufa zu erhalten.

Und diese Karte funktioniert wie bei einem Prepaid-Handy. Es muss vor Nutzung der Kreditkarte ein bestimmter Betrag auf die Karte eingezahlt werden. Das hat den Vorteil, dass die Kartennutzung nur im Umfang des Guthabens genutzt werden kann. So hat der Kreditkarteninhaber eine volle Kostenkontrolle über seine Ausgaben, was zugleich auch eine erneute Schuldenaufnahme verhindert.

Einen weiteren positiven Aspekt bietet eine Kreditkarte trotz Privatinsolvenz aber auch: Da der Kreditkarteninhaber vor Nutzung der Karte ein Guthaben einzahlen muss, erhält er hierauf im übrigen auch Zinsen.

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