Kreditkarte für Hartz 4 Empfänger
Eine traditionelle Kreditkarte ist für Empfänger von Hartz 4 oder anderen Lohnersatzleistungen in der Regel nicht zu erhalten, da eine solche Karte ein Mindesteinkommen voraussetzt, über welches dieser Personenkreis nicht verfügt.
Besitzt der Empfänger von Sozialleistungen bereits eine Kreditkarte aus früheren Zeiten, so wird diese normalerweise bei ordnungsgemäßer Nutzung jedoch nicht zurückgefordert. In der heutigen Zeit ist für einige geschäftliche Transaktionen der Besitz einer Kreditkarte zwingend erforderlich. So lassen sich Bestellungen bei vielen Internet-Anbietern ausschließlich über die Angabe der Kreditkartennummer für die Zahlung abwickeln; ebenso kann ohne Vorlage einer Kreditkarte kein Mietwagen-Vertrag abgeschlossen werden.
Um allen Menschen die Möglichkeit zu geben, ohne Einschränkung am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, haben einige Kreditkartenfirmen die Prepaid-Kreditkarte entwickelt. Bei dieser Form der Kreditkarte zahlt der Inhaber den gewünschten Verfügungsbetrag auf sein Kreditkartenkonto ein. Beim Bezahlvorgang tritt er dann als Kreditkarten-Besitzer auf und kann im Internet auf allen Seiten bestellen oder einen Mietwagen entleihen. In einigen Fällen kam es in der Vergangenheit zu Ablehnungen von Prepaid-Kreditkarten durch Mietwagen-Stationen; hier hat eine Intervention der Kreditkartenfirmen Abhilfe geschaffen.
Bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote für eine Prepaid-Kreditkarte ist neben der Jahresgebühr die Guthaben-Verzinsung zu berücksichtigen. Wer regelmäßig einen höheren Guthabenbetrag auf seinem Kreditkarten-Konto vorhält, gleicht eine höhere Gebühr durch ein Plus an erhaltenen Zinsen häufig aus. Unterschiede zwischen verschiedenen Angeboten bestehen auch bei den Kosten für die Bargeldabhebung mittels der Prepaid-Kreditkarte.
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