Mit einer Kontovollmacht vorsorgen
Grundsätzlich können Kontoinhaber nur allein über ihr Girokonto verfügen. Die Banken sind Dritten gegenüber sogar zur Geheimhaltung der Kontodaten verpflichtet, man spricht hier vom Bankgeheimnis. Selbst Eltern oder Ehepartner, die auf dem Konto nicht eingetragen sind, können keine Auskünfte von der Bank erhalten.
In bestimmten Situationen kann es jedoch enorm wichtig sein, dass eine dritte Person mit der Bank in Verbindung tritt oder einmal eine Überweisung in Auftrag gegeben kann. Ist der Kontoinhaber nämlich verhindert, weil er beispielsweise einige Tage oder Wochen im Krankenhaus verbringen muss, oder aber beruflich unterwegs ist, werden offene Bankgeschäfte nicht erledigt, was mitunter zu Kontoüberziehungen oder unbezahlten Rechnungen führt. Hieraus können Probleme entstehen, die jedoch von vorn herein verhindert werden können.
Um diese Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, mit Kontoeröffnung eine Kontovollmacht für eine dritte Person einzurichten. Dies können Lebensgefährten, aber auch Eltern oder Geschwister sein. Auch Personen, die dem Kontoinhaber nahe stehen und denen er vertraut, kommen als Bevollmächtigte in Frage. Mit Einrichtung der Kontovollmacht ist es möglich, Überweisungen zu tätigen, Daueraufträge einzurichten oder zu ändern und Geld vom Konto abzuheben. Auf Wunsch können Bevollmächtigte sogar eine ec/maestro-Karte erhalten.
Sollte sich die Beziehung zu der Person, die aktuell auf dem Konto bevollmächtigt ist, negativ verändern, ist die Löschung der Kontovollmacht natürlich jederzeit möglich. Mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt diese Vollmacht nicht automatisch, erst mit dem Widerspruch der Erben würde diese erlöschen. Somit kann eine Kontovollmacht auch für den Todesfall eine gute Vorsorge sein, um die Abwicklung der Bankgeschäfte oder die Bezahlung der Bestattung auch für diesen Fall sicherzustellen.
Eine Kontovollmacht kann grundsätzlich bei allen Banken und Sparkassen eingerichtet werden. Hierzu ist es notwendig, dass sowohl Kontoinhaber wie auch Bevollmächtige gemeinsam erscheinen. Wird das Konto bei einer Direktbank wie der DKB oder der netbank geführt, stehen die für die Vollmacht notwendigen Formulare online zur Verfügung. Ebenso wie der Kontoinhaber muss sich dann auch der Bevollmächtigte im Rahmen des Postident-Verfahrens legitimieren.
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